Manfred Hohmann

Rechtsanwalt Manfred Hohmann ist seit mehr als 30 Jahren als freier Anwalt tätig.

Von Anfang an hat er sich mit individualarbeits-, kollektiv- und verbandsrechtlichen Fragen befasst. Seit über 25 Jahren arbeitet er ausschließlich in diesen Rechtsgebieten. Im Jahr 1987 erwarb er zusätzlich die Qualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und gehörte von 1997 bis 2014 dem Fachausschuss für Arbeitsrecht I der Rechtsanwaltskammer München an, dessen Vorsitz er im Jahr 2005 übernommen hatte.

Rechtsanwalt Hohmann betreut im ganzen Bundesgebiet im Rahmen von Beratungen und Verhandlungen außergerichtliche Mandate und führt bundesweit arbeits- und verwaltungsgerichtliche Prozesse durch alle Instanzen. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und -zeitungen ist er maßgeblicher Autor eines Kommentars zum Bühnenarbeitsrecht.

Dieter Dankowski

Rechtsanwalt Dieter Dankowski begann als Arbeitsrechtler vor über 20 Jahren seine Tätigkeit in der Abteilung Arbeitsrecht des damaligen DGB-Kreises München. Ende der 80er Jahre leitete er die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht über einen Zeitraum von 6 Jahren, um dann in die Kanzlei einzutreten. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Dankowski tritt vor Bayerischen Arbeitsgerichten und darüber hinaus bundesweit in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit auf. Er blickt auf eine langjährige Gerichtspraxis zurück. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeitsvertragsrecht, in Kündigungsschutzfragen sowie auf betriebsverfassungsrechtlichem Gebiet. Außerdem verfügt er über Spezialkenntnisse im öffentlichen Dienstrecht einschließlich Personalvertretungsrecht. Er gilt als ausgewiesener Experte in Problemen an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Sozialrecht und bei der Vertretung von Mobbingfällen.

Außergerichtlich nimmt Rechtsanwalt Dankowski beratende Tätigkeiten sowie Vertretungen in Betrieben und Dienststellen wahr. Er beherrscht Englisch und Französisch fließend in Wort und Schrift.

Marcus Schneider

Rechtsanwalt Marcus Schneider spezialisierte sich bereits im Studium und im anschließenden Referendariat auf das Arbeits- und Sozialrecht. Er ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt in namhaften auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Schneider betreut dabei als angesellter Anwalt das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt liegt zudem im Betriebsverfassungsrecht. Hinzu kommen Schnittstellen des Sozialrechts und bühnen-/theaterrechtliche Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Schneider tritt vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Bayern sowie beim Bundesarbeitsgericht auf. Bei Bedarf erfolgt eine Vertretung auch vor anderen Gerichten. Zudem ist er außergerichtlich beratend tätig, etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder anderen Vereinbarungen und Führen der Korrespondenz sowie Verhandlungen.

Rechtsanwalt Schneider ist zudem freiberuflicher Referent für Träger von Betriebsratsschulungen. Er beherrscht Englisch fließend in Wort und Schrift.

Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen? Kontaktieren Sie uns und kommen Sie für ein Beratungsgespräch in unsere Kanzlei