Mandate

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen und aus grundsätzlichen Erwägungen vertritt die Kanzlei traditionell keine Arbeitgeber.

Im Bereich der Einzelmandate bietet die Kanzlei effektive Beratung und außergerichtliche Vertretung sowie die gerichtliche Vertretung in allen drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch für das  kollektive Arbeitsrecht, d.h. für Betriebs- und Personalratsgremien, stellt die Kanzlei diese Leistungen bereit.

Ständige fachliche Fortbildung der Rechtsanwälte, Schulungen für die Mitarbeiterinnen der Kanzlei und ein hohes persönliches Engagement sind eine Selbstverständlichkeit.

Besprechungstermine werden auch für Zeiten nach 19.00 Uhr und für Samstage angeboten und nach der Absprache mit den Mandanten festgelegt.

Seminare

Unser Seminarangebot umfasst In-House-Schulungen für Betriebs- und Personalratsgremien und Bildungsmaßnahmen, die von Dritten (z.B. Gewerkschaften) organisiert werden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hohmann & Dankowski haben langjährige Erfahrungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Schulungsmöglichkeiten in den Kanzleiräumen bestehen bis zu einem Kreis von 15 Teilnehmern.

Die Schulungs- und Seminarinhalte decken den gesamten Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab. Dabei haben anschauliche Darstellungen und Aktualität höchste Priorität.

Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen? Kontaktieren Sie uns und kommen Sie für ein Beratungsgespräch in unsere Kanzlei