Einzelmandate

Unsere Kanzlei rechnet grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die für eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung vor Gericht anfallenden Kosten (Gebühren) sind abhängig vom Streitwert und fallen daher sehr unterschiedlich aus. Danach kann in Einzelfällen auch eine Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheit: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat jede Partei außergerichtlich und bis zum Abschluss der I. Instanz gem. § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz ihre Kosten selbst zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Rechtsstreit gewonnen wurde!

Hinsichtlich der Gebührenhöhe erstellen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und stehen auch sonst gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Betriebsräte

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung von Betriebsräten sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 40 Abs. 1 bzw. §80 Abs. 3 BetrVG) vom Arbeitgeber zu tragen, soweit die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich ist.

Der Betriebsrat muss vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts einen Betriebsratsbeschluss fassen. Aus diesem Beschluss muss hervorgehen, dass der Betriebsrat sich auch mit der Frage der Erforderlichkeit der Beauftragung des Rechtsanwalts auseinandergesetzt hat.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Frage der richtigen Beschlussfassung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Verfügung.

Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen? Kontaktieren Sie uns und kommen Sie für ein Beratungsgespräch in unsere Kanzlei